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IHR PARTNER

Bis zu 3,5 Mio. EUR Zulagen für Ihre Forschung

Bis zu 3,5 Mio. EUR Zulagen für Ihre Forschung

Mit unserem speziell entwickeltem Prozess führen wir Sie reibungslos von der Beantragung bis zum Erhalt der Forschungszulage.

Alles aus einer Hand

Wir sind breit aufgestellt mit spezifischer Expertise

+150 realisierte Projekte

Alle Projekte wurden in kürzester Zeit erfolgreich abgeschlossen.

Über alle Branchen

Das Knowhow unserer Berater erstreckt sich über alle Branchen.

Internationale Erfahrung

Wir beraten auch Konzerne, die in mehreren Ländern agieren.

WIR BEGLEITEN SIE

Lassen Sie sich Ihre Forschung bezahlen

Millionen an Bundes- und Staatsgeldern stehen bereit, um Forschung und Entwicklung in verschiedenen Sektoren zu fördern. Wir helfen Ihnen, diese Mittel sicher und effizient zu nutzen, indem wir Sie durch den komplexen Prozess der Beantragung und Einhaltung von Vorschriften begleiten.

Was sind die Grundvoraussetzungen?

  • Es handelt sich um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Forschung. Die Forschung kann (1) intern, (2) im Auftrag oder (3) in Kooperation stattfinden.

  • Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind (1) neu, (2) kreativ schöpferisch, (3) unübertragbar, (4) erfolgen systematisch und dabei ist (5) das Ergebnis ungewiss.

WIR HELFEN IHNEN

Ausweitung der Förderungen seit dem 01.01.2025

Was hat sich verbessert?

  • Die maximale Bemessungsgrundlage steigt auf 10 Millionen Euro pro Jahr.

  • Vermögenswerte werden Teil der förderfähigen Ausgaben.

  • Für kleine und mittlere Unternehmen steigt der Forschungsfreibetrag von 25 auf 35 Prozent der Bemessungsgrundlage.

  • Kosten für Auftragsforschung können nun mit 70 Prozent statt 60 Prozent angerechnet werden.

  • Der Pauschalbetrag für selbst durchgeführte Projekte steigt von 40 auf 70 Euro pro Stunde.

Häufige Fragen

Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen.

Welche Bemessungsgrundlage gilt?2025-01-20T14:35:57+01:00
  • Für Aufwendungen, die nach dem 1. Januar 2020 und vor dem 1. Juli 2020 entstanden sind, beträgt die Bemessungsgrundlage bis zu 2 Mio. Euro.
  • Für Aufwendungen, die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 28. März 2024 entstanden sind, beträgt die Bemessungsgrundlage bis zu 4 Mio. Euro.
  • Für Aufwendungen, die nach dem 27. März 2024 entstanden sind, beträgt die Bemessungsgrundlage bis zu 10 Mio. Euro.
Welche Auswirkungen hat das Wachstumschancengesetz?2025-01-20T14:50:50+01:00
  • Nach Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes 2024 Entfristung des Steuersystems. Ab dem 27. März 2024 beträgt die Bemessungsgrundlage bis zu 10 Mio. Euro.
  • Wirtschaftsgüter werden Teil der förderfähigen Aufwendungen, wenn nach dem 27.04.24 angeschafft.
  • KMU die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen können eine Erhöhung von 10 % beantragen.
Wie kam die Zulage in Deutschland zustande?2025-01-20T14:33:45+01:00
  • Gesetzentwurf von Olaf Scholz (ehem. Bundesfinanzminister) am 17.04.2019
  • Kumulativ Steuersystem mit anderen FuE-Anreizmechanismen, Deutschland will seine FuE-Investitionen erhöhen (3,5% Anteil am BIP bis 2025)
Wer kann Forschungszulagen beantragen?2025-01-20T14:32:46+01:00

Zu den Begünstigten gehören Unternehmen mit beschränkter oder unbeschränkter Steuerpflicht im Sinne des deutschen Einkommens- und Körperschaftssteuergesetzes, es sei denn, sie sind steuerbefreit und erfüllen andere Voraussetzungen; Unternehmer und Partnerschaften haben ebenfalls Anspruch auf die Bestimmungen des neuen Gesetzes.

Was sind die Hauptkriterien für Forschungsprojekte?2025-01-20T14:31:23+01:00

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten müssen allen 5 Hauptkriterien nach dem Frascati Handbuch der OECD entsprechen:

  1. Neuartig
  2. Schöpferisch
  3. Ungewisses Endergebnis
  4. Systematischer Ansatz
  5. Übertragbar Reproduzierbar
Wie funktioniert das FZulG Verfahren für die Gewährung der Forschungsbeihilfe?2025-01-20T14:29:28+01:00

Das Verfahren besteht aus zwei Stufen:

  1. Antrag auf ein Zertifikat an die Zertifizierende Stelle: Die Zertifizierungsstelle prüft die Diesbezüglichen, die den Inhalt bewerten und dem Antragsteller ein Zertifikat ausstellen, das die Existenz eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts bestätigt.
  2. Antrag auf Bestimmung der Forschungsbeihilfe: In einem zweiten Schritt wird die Forschungsbeihilfe an das Finanzamt geschickt, das für die Besteuerung der anspruchsberechtigten Person nach Einkünften zuständig ist. Dieser Antrag kann erst nach Ablauf des Geschäftsjahres gestellt werden, in dem die förderfähigen Aufwendungen für subventionierte FuE- Projekte angefallen sind.

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